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Errichten und Betreiben von sozialen Diensten wie
Tagespflege, ambulante Pflegedienste, voll- und
teilstationäre Einrichtungen.
Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen
Unternehmen beteiligen einschließlich der Übernahme
einer Komplementärgesellschaft.
Sie ist berechtigt, die Gesellschafteranteile
anderer Gesellschaften mit ähnlichen
Gesellschaftsgegenständen zu übernehmen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die umfassende ambulante sozialpflegerische
Versorgung von Alten, Kranken, Behinderten oder
sonst in ihren täglichen Verrichtungen
beeinträchtigten Menschen; zu diesen Aufgaben
gehören die Versorgung mit krankenpflegerischen,
alten- und grundpflegerischen, haus- und
familienpflegerischen und hauswirtschaftlichen
Diensten, die Aus- und Fortbildung und Beratung von
Betroffenen, Angehörigen und Nachbarn sowie die
idielle und finanzielle Förderung der freien
Wohlfahrtspflege.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024