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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Vermittlung von 1. Versicherungen 2. Bausparverträgen 3. Darlehen 4. Anlagenvermittlung unter Erfüllung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG 5. geschlossenen Beteiligungen (Kommanditgesellschaft) 6. von Lebensversicherungsverkäufen auf dem Zweitmarkt 7. von Real-Equity-Fonds 8. Private Equity-Fonds 9. Immobilienfonds 10. strategischen Industriemetallen 11. und der Handel mit Edelmetallen Der außerdem die Unternehmensberatung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
a) der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung, Vermittlung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten, b) die wirtschaftliche Baubetreuung und Bauträgergeschäfte, c) die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Gegenstand gem. lit. a-b, wie z.B. Projektsteuerung, Controlling, Buchhaltung und Wahrnehmung von Vermieter-, Verpächter- und Eigentumsrechten für die jeweiligen Auftraggeber, d) der Erwerb, die Konzeption, Entwicklung und Verwaltung von Unternehmen oder Beteiligungen an solchen e) die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen auch für andere Auftraggeber, die keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen gem. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1-7 KWG sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die geschäftsmäßige
Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit
vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs.
3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuer-
beraters nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1
StBerG wie z.B. Handel- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens sind die gesetzlich und berufsrechtlichen zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG), sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordhein-Westfahlen, NRW, Sichere Kenntnisse der Rechtssprache., Seminare und Prüfungen zum Erwerb des Nachweises über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache zwecks Verlängerung/Neubeantragung der Ermächtigung als Übersetzer und/oder der Beeidigung als Dolmetscher (m/w/d)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024