(na), Geschäftsgegenstand war die gemeinsame Ausübung der Rechts- und Steuerberatung einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubter Leistungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Unter dem Namen Architekten Türk & Veddeler führen wir seit Juli 2009 ein gemeinsames Büro partnerschaftlich als GbR. Wir verfügen über die gängige Büroausstattung mit aktueller Software für Office-, Ausschreibungs- und CAD-Anwendungen und nutzen diese konsequent zur Planung, Visualisierung, Umsetzung und Abwicklung der uns anvertrauten Hochbauprojekte.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Gegenstand: gemeinsame Berufsausübung als Rechtsanwälte.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht | Arbeitsrechtler | Dr. Ferdinand Brüggehagen, Dr. Stefan Kramer, Dr. Patrick Pfalzgraf, Dr. Wiebke Kiene | Fachanwälte für Arbeitsrecht, Dr. Ferdinand Brüggehagen und Dr. Stefan Kramer sind seit 2003 als Rechtsanwälte in einer gemeinsamen Sozietät freiberuflich selbstständig.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwältin Gundela von der Heyde, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hannover. Die Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Menschen und Unternehmen speziell im Arbeitsrecht und Familienrecht., Zweck des Verbandes ist es:
1. Die gemeinsamen gewerblichen Interessen der
niedersächsischen Brauwirtschaft in jeder Hinsicht
und gegenüber allen Stellen wahrzunehmen und zu
fördern.
2. Unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und daher
insbes. gegen
a) Verstöße gegen das UWG und seine Nebengesetze,
b) Verstöße gegen die bei der Kartellbehörde
eingetragenen Wettbewerbsregeln des Verbandes,
sobald sie verbindlich werden,
c) Verstöße gegen die Entscheidung des
Schiedsgerichtes und gegen die Gutachten des
Gutachterausschusses auf Grund des Schiedsgerichts-
und Gutachtervertrages vom 3.4.51
vorzugehen.
3. Die Mitglieder in allen sozialpolitschen
Angelegenheiten zu betreuen und zu vertreten sowie
Tarifverträge abzuschließen, die für die Mitglieder
des Verbandes verbindlich sind.
4. Die Erhaltung des Arbeitsfriedens und die
Durchführung von Maßnahmen für den solidarischen
Zusammenhalt der Mitglieder bei drohenden oder
ausgebrochenen Arbeitskämpfen.
5. Unter Beachtung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen Vereinbarungen über den
Wettbewerb herbeizuführen, Wettberwerbsgutachten
erstatten zu lassen und die Kooperation unter den
Mitgliedsbetrieben zu fördern.
6. Die für die Mitgliedsbetriebe wichtigen
technischen und wissenschaftlichen Fragen zu
behandeln sowie insbes. Rationalisierungsmaßnahmen
der Betriebe zu fördern.
Die Verfolgung politischer Zwecke und eine auf
Gewinn gerichteter Geschäftsbetrieb sind
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024