Im City Copyshop Hannover drucken und bedrucken wir fast alles, binden Ihre wissenschaftlichen oder literarischen Arbeiten und beraten Sie gerne bei der Herstellung von Schildern, Einladungskarten, Textmappen, Werbegeschenken und vielen anderen Druckerzeu, Im City Copyshop Hannover drucken und bedrucken wir fast alles, binden Ihre wissenschaftlichen oder literarischen Arbeiten und beraten Sie gerne bei der Herstellung von Schildern, Einladungskarten, Textmappen, Werbegeschenken und vielen anderen Druckerzeugnissen.
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Zweck des Vereins ist die Förderung und Durchführung
von wissenschaftlicher Sozialforschung und die
Durchführung von Bildungsmaßnahmen. Dieses soll
durch die Förderung der Veröffentlichung von
wissenschaftlicher Literatur, durch eigene
Veröffentlichung von Aufsätzen und
Forschungsergebnissen, in Form von Seminaren und
Projekten sowie durch Vorträge und
Diskussionsveranstaltungen geschehen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein dient der praktischen und wissenschaftlichen Förderung des Futterbaus einschließlich Energiepflanzen auf Dauergrünland und Ackerflächen - von der Saatgutproduktion bis zur Verwertung. Die Tätigkeit der AG FUKO ist gemeinnützig und nicht in erster Linie auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Netzwerke, Berater-Netzwerke, wissenschaftliche Institute, Zusammenarbeit, internationale Kooperation, Partnership, Vernetzung, wissenschaftliche Kooperation, Kooperation, Verbund, Dachorganisation
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwältin Gundela von der Heyde, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hannover. Die Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Menschen und Unternehmen speziell im Arbeitsrecht und Familienrecht., Zweck des Verbandes ist es:
1. Die gemeinsamen gewerblichen Interessen der
niedersächsischen Brauwirtschaft in jeder Hinsicht
und gegenüber allen Stellen wahrzunehmen und zu
fördern.
2. Unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und daher
insbes. gegen
a) Verstöße gegen das UWG und seine Nebengesetze,
b) Verstöße gegen die bei der Kartellbehörde
eingetragenen Wettbewerbsregeln des Verbandes,
sobald sie verbindlich werden,
c) Verstöße gegen die Entscheidung des
Schiedsgerichtes und gegen die Gutachten des
Gutachterausschusses auf Grund des Schiedsgerichts-
und Gutachtervertrages vom 3.4.51
vorzugehen.
3. Die Mitglieder in allen sozialpolitschen
Angelegenheiten zu betreuen und zu vertreten sowie
Tarifverträge abzuschließen, die für die Mitglieder
des Verbandes verbindlich sind.
4. Die Erhaltung des Arbeitsfriedens und die
Durchführung von Maßnahmen für den solidarischen
Zusammenhalt der Mitglieder bei drohenden oder
ausgebrochenen Arbeitskämpfen.
5. Unter Beachtung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen Vereinbarungen über den
Wettbewerb herbeizuführen, Wettberwerbsgutachten
erstatten zu lassen und die Kooperation unter den
Mitgliedsbetrieben zu fördern.
6. Die für die Mitgliedsbetriebe wichtigen
technischen und wissenschaftlichen Fragen zu
behandeln sowie insbes. Rationalisierungsmaßnahmen
der Betriebe zu fördern.
Die Verfolgung politischer Zwecke und eine auf
Gewinn gerichteter Geschäftsbetrieb sind
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Offizielles Portal für Bürger, Tourismus und Wirtschaft mit Informationen zu Leben, Arbeiten, Einkaufen, Kultur, Veranstaltungen und Wissenschaft, Offizielles Portal für Bürger, Tourismus und Wirtschaft mit Informationen zu Leben, Arbeiten, Einkaufen, Kultur, Veranstaltungen und Wissenschaft
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zuletzt aktualisiert am 22. November 2024