a) der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung, Vermittlung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten, b) die wirtschaftliche Baubetreuung und Bauträgergeschäfte, c) die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Gegenstand gem. lit. a-b, wie z.B. Projektsteuerung, Controlling, Buchhaltung und Wahrnehmung von Vermieter-, Verpächter- und Eigentumsrechten für die jeweiligen Auftraggeber, d) der Erwerb, die Konzeption, Entwicklung und Verwaltung von Unternehmen oder Beteiligungen an solchen e) die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen auch für andere Auftraggeber, die keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen gem. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1-7 KWG sind.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024