Horst Achtelik ist freiberuflich mit einem Ingenieurbüro selbständig tätig.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Geschäftsgegenstand sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlichzulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten gem. § 43 a Abs. 3 WPO sowie Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erteilt sind (§ 47 WPO).
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Dr. Walter Lampe ist langjährig mit einer Praxis für Allgemeinmedizin freiberuflich selbstständig.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Benjamin Schmidt-Strohschnieder ist seit Januar 2001 als Dipl.-Ing. und Architekt freiberuflich selbstständig.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Wir sind Ihr Friseursalon in Hannover-Mitte. Lassen Sie sich von uns beraten und finden Sie Ihre Traum-Frisur. Rufen Sie jetzt unter ? 0511 84870699 an!, Geschäftsgegenstand ist die Unterhaltung eines
Friseurgeschäftes für Damen und Herren.
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Geschäftsgegenstand ist die freiberufliche Unterhaltung eines Architekturbüros.
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zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2022
Thomas Rorig, Thomas Torlach und Malte Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha sind seit 1995 mit einem Architektur- und Ingenieurbüro freiberuflich selbstständig.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Rechtsanwalt Schoeps | Kompetente Rechtsberatung in Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht in Hannover., Marek Thomas Schleiss ist seit September 2013 als Rechtsanwalt zugelassen und freiberuflich selbstständig.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gegenstand des Unternehmens sind die gesetzlich und berufsrechtlichen zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG), sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022