Gegenstand des Unternehmens ist die geschäftsmäßige
Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit
vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs.
3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuer-
beraters nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1
StBerG wie z.B. Handel- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Tätigkeit des Vereins:
- Organisieren und Fördern des kulturellen, unterhaltsamen, sportlichen und allgemeinen Gesellschaftslebens;
- Informieren über die aktuellen Ereignisse in der Heimat, in Deutschland und auf der Welt;
- Hilfeleistung für Vereinsmitglieder und für die anderen Bürger im Notfall;
- Entwicklung des freundschaftlichen Verhältnisses mit deutschen Bürgern, Regierungsvertretern und
Organisationen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024