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Gegenstand des Unternehmens ist die selbstlose Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, wobei die Bildungsinteressen von Mitarbeitern im Gesundheitswesen zur Erhaltung und Verbesserung eines vielfältigen Angebots im Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungssektor gewahrt und gefördert werden sollen.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
Geschäftsgegenstand ist die Wahrnehmung aller
Aufgaben, die sich aus dem Steuerberatungsgesetz in
der jeweiligen Fassung ergeben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
a) der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung, Vermittlung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten, b) die wirtschaftliche Baubetreuung und Bauträgergeschäfte, c) die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Gegenstand gem. lit. a-b, wie z.B. Projektsteuerung, Controlling, Buchhaltung und Wahrnehmung von Vermieter-, Verpächter- und Eigentumsrechten für die jeweiligen Auftraggeber, d) der Erwerb, die Konzeption, Entwicklung und Verwaltung von Unternehmen oder Beteiligungen an solchen e) die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen auch für andere Auftraggeber, die keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen gem. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1-7 KWG sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwältin Gundela von der Heyde, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hannover. Die Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Menschen und Unternehmen speziell im Arbeitsrecht und Familienrecht., Zweck des Verbandes ist es:
1. Die gemeinsamen gewerblichen Interessen der
niedersächsischen Brauwirtschaft in jeder Hinsicht
und gegenüber allen Stellen wahrzunehmen und zu
fördern.
2. Unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und daher
insbes. gegen
a) Verstöße gegen das UWG und seine Nebengesetze,
b) Verstöße gegen die bei der Kartellbehörde
eingetragenen Wettbewerbsregeln des Verbandes,
sobald sie verbindlich werden,
c) Verstöße gegen die Entscheidung des
Schiedsgerichtes und gegen die Gutachten des
Gutachterausschusses auf Grund des Schiedsgerichts-
und Gutachtervertrages vom 3.4.51
vorzugehen.
3. Die Mitglieder in allen sozialpolitschen
Angelegenheiten zu betreuen und zu vertreten sowie
Tarifverträge abzuschließen, die für die Mitglieder
des Verbandes verbindlich sind.
4. Die Erhaltung des Arbeitsfriedens und die
Durchführung von Maßnahmen für den solidarischen
Zusammenhalt der Mitglieder bei drohenden oder
ausgebrochenen Arbeitskämpfen.
5. Unter Beachtung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen Vereinbarungen über den
Wettbewerb herbeizuführen, Wettberwerbsgutachten
erstatten zu lassen und die Kooperation unter den
Mitgliedsbetrieben zu fördern.
6. Die für die Mitgliedsbetriebe wichtigen
technischen und wissenschaftlichen Fragen zu
behandeln sowie insbes. Rationalisierungsmaßnahmen
der Betriebe zu fördern.
Die Verfolgung politischer Zwecke und eine auf
Gewinn gerichteter Geschäftsbetrieb sind
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024