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Unternehmen

Dipl.-Ing. Rechtsanwalt Michael Horak

horak Rechtsanwälte Hannover: Wirtschaftsrecht ? Umfassender Rechtsschutz und Rechtsberatung ? Fachanwälte ? Wettbewerb ? Marken ? Patente ? Urheber ? Technik ? Handel ? Unternehmen ? 0511-3573560 Patentanwalt ? Berlin ? Bremen ? Hamburg ? Bielefeld ? Stu, horak Rechtsanwälte Hannover: Wirtschaftsrecht ? Umfassender Rechtsschutz und Rechtsberatung ? Fachanwälte ? Wettbewerb ? Marken ? Patente ? Urheber ? Technik ? Handel ? Unternehmen ? 0511-3573560 Patentanwalt ? Berlin ? Bremen ? Hamburg ? Bielefeld ? Stuttgart ? mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Stefan Kuhnke

Rechtsanwaltskanzlei Kuhnke, Arbeitsrecht, Presse- und Medienrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Allgemeines Strafrecht mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

GRC MARKETING GbR

(na), Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Konzepte und Lösungen, schaffen die Grundlage für Wachstumspotenziale und positionieren Sie mit überzeugenden Wettbewerbsvorteilen am Markt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Gundela von der Heyde

Rechtsanwältin Gundela von der Heyde, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hannover. Die Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Menschen und Unternehmen speziell im Arbeitsrecht und Familienrecht., Zweck des Verbandes ist es:
1. Die gemeinsamen gewerblichen Interessen der
niedersächsischen Brauwirtschaft in jeder Hinsicht
und gegenüber allen Stellen wahrzunehmen und zu
fördern.
2. Unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und daher
insbes. gegen
a) Verstöße gegen das UWG und seine Nebengesetze,
b) Verstöße gegen die bei der Kartellbehörde
eingetragenen Wettbewerbsregeln des Verbandes,
sobald sie verbindlich werden,
c) Verstöße gegen die Entscheidung des
Schiedsgerichtes und gegen die Gutachten des
Gutachterausschusses auf Grund des Schiedsgerichts-
und Gutachtervertrages vom 3.4.51
vorzugehen.
3. Die Mitglieder in allen sozialpolitschen
Angelegenheiten zu betreuen und zu vertreten sowie
Tarifverträge abzuschließen, die für die Mitglieder
des Verbandes verbindlich sind.
4. Die Erhaltung des Arbeitsfriedens und die
Durchführung von Maßnahmen für den solidarischen
Zusammenhalt der Mitglieder bei drohenden oder
ausgebrochenen Arbeitskämpfen.
5. Unter Beachtung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen Vereinbarungen über den
Wettbewerb herbeizuführen, Wettberwerbsgutachten
erstatten zu lassen und die Kooperation unter den
Mitgliedsbetrieben zu fördern.
6. Die für die Mitgliedsbetriebe wichtigen
technischen und wissenschaftlichen Fragen zu
behandeln sowie insbes. Rationalisierungsmaßnahmen
der Betriebe zu fördern.
Die Verfolgung politischer Zwecke und eine auf
Gewinn gerichteter Geschäftsbetrieb sind
ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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