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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Externe betriebliche Personalarbeit mit dem GRC PERSONALBÜRO Von der Lohnbuchhaltung über die Führung der Personalakten bis zur Umsetzung gesetzlicher Arbeitgeberpflichten: GRC PERSONALBÜRO übernimmt vielfältige operative Aufgaben im Personalwesen k, Die Beratung von und die Dienstleistung gegenüber Unternehmungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, insbesondere in den Bereichen Personalwesen, Personalberatung sowie Personalabrechnung, sowie in allen angrenzenden Unternehmensbereichen.
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Die Gördes, Rhöse und Collegen Unternehmensberatung GmbH ist eine überregional tätige Mittelstandsberatung in Hannover und Berlin mit Schwerpunkt Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Finanzierung, Organisation, Unternehmensplanung und -strategie, , • Strategie & Führung
• Finanzen & Controlling
• Organisation & Prozesse
• Arbeit & Mensch
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Geschäftsgegenstand ist die Durchführung von Ermittlungen für Unternehmen und Privatpersonen bei Schädigungen durch Dritte zur Vorbereitung gerichtlicher Verfahren und in anderen Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse zur Durchsetzung der Interessen der Betroffenen vorliegt; die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen sowie das Krisenmanagement in Fällen, in denen diese Unternehmen oder Personen durch Gefahren Bedrohungen allgemeiner und besonderer Art
betroffen sind.
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a) der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung, Vermittlung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder grundstücksähnlichen Rechten, b) die wirtschaftliche Baubetreuung und Bauträgergeschäfte, c) die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Gegenstand gem. lit. a-b, wie z.B. Projektsteuerung, Controlling, Buchhaltung und Wahrnehmung von Vermieter-, Verpächter- und Eigentumsrechten für die jeweiligen Auftraggeber, d) der Erwerb, die Konzeption, Entwicklung und Verwaltung von Unternehmen oder Beteiligungen an solchen e) die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen auch für andere Auftraggeber, die keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen gem. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1-7 KWG sind.
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