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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtättige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Durchführung von Betreuung für Volljährige nach dem Betreuungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung in der Region Hannover.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Geschäftsgegenstand ist die Übernahme der Verwaltung und Organisation sowie jeglicher Dienstleistung für Dritte, insbesondere andere Unternehmen, sowie die Übernahme von IT-Dienstleistungen, Serviceangeboten im Telekommunikationsbereich, die Unterstützung und Förderung leasingtypischer Vertriebsformen, ferner die Förderung und Unterstützung für das Angebot von Marketingmaßnahme und Kommunikationsförderung jeglicher Art im Rahmen des jeweiligen Unternehmenszweckes fremder Unternehmen sowie die Entwicklung und Zurverfügungstellung von Software und die Vermittlung, Abwicklung und Verwaltung von eigenen und fremden Verträgen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwältin Gundela von der Heyde, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hannover. Die Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Menschen und Unternehmen speziell im Arbeitsrecht und Familienrecht., Zweck des Verbandes ist es:
1. Die gemeinsamen gewerblichen Interessen der
niedersächsischen Brauwirtschaft in jeder Hinsicht
und gegenüber allen Stellen wahrzunehmen und zu
fördern.
2. Unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und daher
insbes. gegen
a) Verstöße gegen das UWG und seine Nebengesetze,
b) Verstöße gegen die bei der Kartellbehörde
eingetragenen Wettbewerbsregeln des Verbandes,
sobald sie verbindlich werden,
c) Verstöße gegen die Entscheidung des
Schiedsgerichtes und gegen die Gutachten des
Gutachterausschusses auf Grund des Schiedsgerichts-
und Gutachtervertrages vom 3.4.51
vorzugehen.
3. Die Mitglieder in allen sozialpolitschen
Angelegenheiten zu betreuen und zu vertreten sowie
Tarifverträge abzuschließen, die für die Mitglieder
des Verbandes verbindlich sind.
4. Die Erhaltung des Arbeitsfriedens und die
Durchführung von Maßnahmen für den solidarischen
Zusammenhalt der Mitglieder bei drohenden oder
ausgebrochenen Arbeitskämpfen.
5. Unter Beachtung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen Vereinbarungen über den
Wettbewerb herbeizuführen, Wettberwerbsgutachten
erstatten zu lassen und die Kooperation unter den
Mitgliedsbetrieben zu fördern.
6. Die für die Mitgliedsbetriebe wichtigen
technischen und wissenschaftlichen Fragen zu
behandeln sowie insbes. Rationalisierungsmaßnahmen
der Betriebe zu fördern.
Die Verfolgung politischer Zwecke und eine auf
Gewinn gerichteter Geschäftsbetrieb sind
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024