Anochin Roters & Kollegen GmbH & Co. KG Wirtschaft
Geschäftsgegenstand sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlichzulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten gem. § 43 a Abs. 3 WPO sowie Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erteilt sind (§ 47 WPO).
Mehr Nachrichten aus der Umgebung
Hemmingen Ronnenberg Laatzen Seelze Langenhagen Gehrden Garbsen Garbsen-Mitte Pattensen Wennigsen Isernhagen Farster Bauerschaft Egestorf Sarstedt Lehrte Sehnde Barsinghausen