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Externe betriebliche Personalarbeit mit dem GRC PERSONALBÜRO Von der Lohnbuchhaltung über die Führung der Personalakten bis zur Umsetzung gesetzlicher Arbeitgeberpflichten: GRC PERSONALBÜRO übernimmt vielfältige operative Aufgaben im Personalwesen k, Die Beratung von und die Dienstleistung gegenüber Unternehmungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, insbesondere in den Bereichen Personalwesen, Personalberatung sowie Personalabrechnung, sowie in allen angrenzenden Unternehmensbereichen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Geschäftsgegenstand sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlichzulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten gem. § 43 a Abs. 3 WPO sowie Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erteilt sind (§ 47 WPO).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens sind die gesetzlich und berufsrechtlichen zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG), sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024