Geschäftsgegenstand sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlichzulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten gem. § 43 a Abs. 3 WPO sowie Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erteilt sind (§ 47 WPO).
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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- Beteiligungsgesellschaft -
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ORRAE ist eine Bürogemeinschaft aus den beiden Kanzleien 'Freckmann, Kuntze, Roth' bzw. 'Kues Philippsohn', Heinrich Freckmann gründete 1977 die beauskunftete
Rechtsanwaltskanzlei.
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Unternehmen und Beteiligungen kaufen und verkaufen, die Nachfolge regeln und einen Nachfolger finden. Thomas Rottmann Consulting. ist die spezialisierte Unternehmensberatung für M&A im Mittelstand., Thomas Rottmann ist langjährig mit einer Unternehmenesberatung freiberuflich selbstständig.
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Thomas Jaeschke ist seit 1979 als Rechtsanwalt freiberuflich in Hannover niedergelassen.
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(na), Entwicklung, Herstellung und der Verkauf von technisch anspruchsvollen Verbindungssystemen und Methoden.
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